Corona-Richtlinien

Corona-Richtlinien NRW - Stand: 01.03.2023

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Rund drei Jahre nach Beginn der Pandemie ist die Corona-Schutzverordnung für NRW endgültig ausgelaufen. Übrig ist nur noch eine Maskenpflicht an wenigen Orten. 

Die landesweiten Corona-Regeln mit teilweiser Testpflicht und Maskenpflicht sind Ende Februar ausgelaufen. Übrig sind seit dem 1. März nur noch die wenigen bundesweiten Corona-Regeln, die das Infektionsschutzgesetz vorgibt. Konkret ist das die Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen sowie für Besucher und Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen.