Corona-Richtlinien
Corona-Richtlinien NRW - Stand: 01.03.2023
Rund drei Jahre nach Beginn der Pandemie ist die Corona-Schutzverordnung für NRW endgültig ausgelaufen. Übrig ist nur noch eine Maskenpflicht an wenigen Orten.
Die landesweiten Corona-Regeln mit teilweiser Testpflicht und Maskenpflicht sind Ende Februar ausgelaufen. Übrig sind seit dem 1. März nur noch die wenigen bundesweiten Corona-Regeln, die das Infektionsschutzgesetz vorgibt. Konkret ist das die Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen sowie für Besucher und Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen.