Arbeitsdienst
Grundlegendes zum Arbeitsdienst
Als gemeinnütziger Sportverein sind wir bemüht, unsere Mitgliedsbeiträge zur Deckung der laufenden Kosten auf einem niedrigen Niveau zu halten. Dadurch soll die Ausübung des Tennissports für breite Bevölkerungsschichten erschwinglich bleiben und möglichst nicht an finanziellen Hürden scheitern. Dies gelingt uns allerdings nur dann, wenn alle ordentlichen Mitglieder sich durch regelmäßige aktive Arbeitsleistung zur Pflege und Erhalt der Einrichtungen und Außenanlagen, Betreuung bei sportlichen Aktivitäten sowie Organisation von gesellschaftlichen Anlässen, in den Verein einbringen. Damit dies in einem geordneten Rahmen abläuft, werden von allen ordentlichen (aktiven 18 J. bis 69 J.) Mitgliedern in jedem Jahr 5 Arbeitsstunden erwartet. Sollten die Arbeitsstunden nicht erbracht werden, werden dem Mitglied zum Ende des Jahres 75,00 € abgebucht!
Wie wird die ausgeführte Tätigkeit bestätigt?
- Geleistete Arbeitsdienststunden müssen sofort durch ein Vorstandsmitglied auf dem Arbeitsdienstdokument gegengezeichnet werden.
- Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, die Unterschrift einzuholen. Eine nachträgliche Bestätigung des Arbeitsdienstes kann mangels Kontrollmöglichkeit nicht eingefordert werden.
- Das Arbeitsdienstdokument steht jederzeit zum Download auf der Internetseite des TV Rot-Weiß Bönen (www.tv-boenen.de) zur Verfügung oder liegt im Clubhaus aus.
- Die Arbeitsdienststunden müssen zum November jeden Jahres anhand des Arbeitsdienstdokuments nachgewiesen werden.
- Das Arbeitsdienstdokument ist im Geschäftszimmer abzugeben oder in den Vereinsbriefkasten einzuwerfen.